PRESSEMITTEILUNG – ÖSTERREICH: Werden Blasphemiegesetze aus der Mottenkiste geholt?

ÖSTERREICH: Werden Blasphemiegesetze aus der Mottenkiste geholt?


Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte rechtfertigt Bestrafung einer Frau wegen Islamkritik

Wien, 29.10.2018 (FOREF) – Das Forum für Religionsfreiheit Europa (FOREF), ein unabhängiger Verein (NGO) mit Sitz in Wien, erhebt vehement Einspruch gegen die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR). Der EGMR bestätigte das Urteil gegen Elisabeth Sabaditsch-Wolff, eine österreichische Staatsbürgerin, wegen einer Bemerkung über die Tatsache, dass der Prophet Mohammed eine Minderjährige ehelichte.

In einem Seminar zum Islam hatte die Beschuldigte darauf hingewiesen, dass der Prophet Mohammed pädophil gewesen sei, da er ein 6-jähriges Mädchen geheiratet hatte. Am 25. Oktober 2018 hat der EGMR das gegen die Frau von einem Wiener Gericht gefällte Urteil betreffs „abfällige Äußerungen zu religiösen Glaubensinhalten“ bestätigt. Das Wiener Gericht hatte 2011 befunden, dass die Meinung von Sabaditsch-Wolff nicht durch den Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt sei. Provokante Bemerkungen über Glaubensinhalte und Gegenstände der Verehrung, „welche imstande sind die Gefühle der Anhänger einer Religion zu verletzen, können als böswilliger Verstoß gegen den Geist der Toleranz gewertet werden“, heißt es in der Begründung. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte argumentiert, dass das österreichische Gericht „sorgfältig die Freiheit auf Meinungsäußerung seitens der Beschwerdeführerin mit den Rechten der anderen, welche ihre religiösen Gefühle geschützt sehen wollen, abgewogen hat.“ Das EGMR behauptete weiters, dass die Entscheidung mit der Absicht gefällt worden sei, den „religiösen Frieden“ in der österreichischen Gesellschaft zu bewahren.

FOREF wendet demgegenüber ein, dass es kein Menschenrecht darauf gibt, welches persönliche Gefühle vor gesprochenen Worten schützen würde. Vielmehr seien alle Mitglieder einer Gesellschaft dafür verantwortlich, umstrittene Sachverhalte in zivilisierter Weise zu diskutieren. „Das Ganze ist ein weiterer Übergriff auf das Gesetz, um die Freiheit über Fakten zu diskutieren und Meinungen auszudrücken, weiter einzuschränken“, kritisiert der renommierte Menschenrechtsexperte Dr. Aaron Rhodes. „Diese Entscheidung bedeutet, dass unsere Freiheiten beschnitten werden, und zwar aus Rücksicht auf jene, die mit gewaltsamen Reaktionen drohen. Aber es sind gerade diese Drohungen, die den gesellschaftlichen Frieden gefährden, und nicht irgendwelche Diskussionen über historische und moralische Streitpunkte,“ betont der Präsident von FOREF.

Peter Zöhrer, Geschäftsführer von FOREF, bezeichnet das Urteil als blanken Skandal: „Die Entscheidung des EGMR hält österreichische Blasphemiegesetze aufrecht. Diese werden bewusst dazu eingesetzt, um die Meinungsfreiheit anderer einzuschränken und ihre Glaubens- und Gewissensfreiheit zu unterdrücken. Es sollte in Österreich möglich sein, jegliche Glaubenslehre und -praxis offen zu diskutieren. Aber aufgrund dieses Urteils sieht es so aus, als ob das österreichische Strafgesetzbuch und die Europäische Gesetzgebung die Bewertung moralischer Standards, eigentlich die Essenz des religiösen Lebens, einfach verbieten würden!“

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FOREF verteidigt Menschenrechte als Prinzipien, die universell gültig sind. Dies umfasst den Respekt vor der Meinungsfreiheit eines jeden Menschen. Einschränkungen dieser Freiheit müssen sorgfältig durchgesetzt werden, um Einzelpersonen vor Gewalt zu schützen und nicht etwa um abstrakte Ideen, Doktrinen oder Glaubenslehren vor Kritik zu immunisieren. Falls man Einschränkungen unter dem unscharfen Vorwand des „Religionsfriedens“ oder dem Schutz „religiöser Gefühle“ durchsetzt, dann ermöglichen wir die Instrumentalisierung der Menschenrechte für politische Zwecke. Derzeit verteidigt der Gerichtshof diejenigen, die mit Gewalt drohen, anstatt jene, die sich im öffentlichen Diskurs engagieren.

Europa ist einen langen Weg gegangen bis die Grundfreiheiten gesetzlich verankert wurden. Mit der Entscheidung des EGMR werden aber willkürliche Blasphemiegesetze wieder aus der Mottenkiste geholt. FOREF ruft daher alle europäischen Gerichte und Entscheidungsträger auf, nicht zuzulassen, dass der Rechtsweg missbraucht wird, um die Meinungsfreiheit erneut zu knebeln.

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